Für Gründerinnen und Gründer, die allein arbeiten wollen, gelten zwar dieselben Steuerregeln wie für andere Selbstständige, doch es gibt einige Besonderheiten.
Die Deutsche Handwerkszeitung hat praxisnahe Steuertipps für Soloselbstständige zusammengestellt:
- Soloselbstständigkeit typisch für Gründerinnen und Gründer
- Vorweggenommene Betriebsausgaben
- Anstellung von Minijobbern
- Beschäftigung anderer Selbstständiger aus dem In- und Ausland
- Investitionsabzugsbetrag
- Gewinnermittlung
- Betriebliche Fahrten mit Privat-Pkw
- Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgaben
- Steuerspielregeln zum betrieblichen Smartphone
- Trinkgelder für Soloselbstständige
- Dauerverluste und Liebhaberei-Betrieb