Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, können eine Förderung erhalten.
Je nachdem ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, stellen Sie eine Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Erhalten Sie Arbeitslosengeld? Dann können Sie den sogenannten Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.
- Erhalten Sie Bürgergeld? Dann können Sie das sogenannte Einstiegsgeld beim Ihrem Jobcenter beantragen.
Erfahren Sie mehr über diese Förderprogramme auf unserer Seite Finanzierung und Förderung im Kapitel Personenbezogene Zuschüsse.
1. Businessplan und Stellungnahme für den Gründungszuschuss
Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine fachkundige Stelle Ihren Businessplan prüfen und die Tragfähigkeit mit einer schriftlichen Stellungnahme bestätigen. Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung (PDF, 130 KB) insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden.
Bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, klären Sie:
- mit der Agentur für Arbeit, ob Sie die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen,
- mit dem Institut für Freie Berufe, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist.
Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen. Tipp: Verwenden Sie die Businessplan-Vorlage der jeweiligen fachkundigen Stelle.
Auswahl von Anlaufstellen in München für eine Tragfähigkeitsprüfung:
- Fachverbände – diese können Sie zum Beispiel unter www.verbaende.com suchen.
- AktivSenioren Bayern e.V. für Gründungen in allen Bereichen. Erstgespräch: Tel. 089 22 22 37, E-Mail info@aktivsenioren.de oder an einem Sprechtag, informieren Sie sich zu Konditionen und Auftragserteilung
- GründerRegio M e.V. für Gründungen in allen Bereichen, ein Schwerpunkt liegt auf Gründungen in den Freien Berufen, Gründungen durch Frauen, Gründungsvorhaben mit wissensintensiven Dienstleistungen sowie Gründung als Einzelunternehmen. Beratung: Tel. 089 30 76 25 05, E-Mail info@gr-m.de, Download Flyer Gründungszuschuss (PDF, 1,9 MB)
- IFB Institut für Freie Berufe für Gründungen in den Freien Berufen. Beratung: Tel. 0911 23 565 28, Infos Gründungszuschuss mit Checkliste (PDF, 246 KB) und Businessplan Vorlage
- Steuerberater*innen – nutzen Sie das Verzeichnis der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammer oder den bundesweiten Suchdienst.
Kammern
- Einen Überblick zu den berufsständischen Kammern erhalten Sie im BayernPortal.
- HWK Handwerkskammer für München und Oberbayern für künftige Mitglieder und daher NICHT für Gründungen in den Freien Berufen oder in einem IHK-zugehörigen Gewerbe. Erste Informationen erhalten Sie bei der HWK Gründeragentur, Tel. 089 5119-481, E-Mail gruenderagentur@hwk-muenchen.de Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an das Team Betriebswirtschaftliche Beratung, Tel. 089 5119-231. Die HWK bietet auch eine Vorlage für den Businessplan zum Download.
- IHK für München und Oberbayern für künftige Mitglieder und daher NICHT für Gründungen in den Freien Berufen oder im Handwerk. Kontaktieren Sie die IHK über das Informations- und Servicezentrum, Tel. 089 5116-0, E-Mail info@muenchen.ihk.de Informieren Sie sich über den Gründungszuschuss und die Kosten für die Stellungnahme im Ratgeber Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Nutzen Sie das IHK-Angebot Unternehmerwerkstatt Deutschland, um einen Businessplan zu erstellen.
2. Businessplan und Stellungnahme für das Einstiegsgeld
Fragen Sie zunächst bei Ihrem Jobcenter nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diesen AVGS-Gutschein können Sie für ein kostenfreies Coaching einlösen, um an Ihrem Businessplan zu arbeiten, dessen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. In München sind beispielsweise die Aktivsenioren Bayern e.V. eine lokale Anlaufstelle vor Ort, die über viel Erfahrung bei der Gründungsunterstützung verfügt.