Gründungszuschuss

Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, können eine Förderung erhalten.

Je nachdem ob Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld erhalten, stellen Sie den Antrag auf Förderung entweder bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Gründungszuschuss bei Bezug von Arbeitslosengeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, können Sie den Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert den Start in die Selbstständigkeit, hilft bei der Sicherung des Lebensunterhalts und dient der sozialen Absicherung.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Die Entscheidung darüber, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, trifft Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit. Sie benötigen unter anderem einen Businessplan, dessen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss.

Der Businessplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung

Grundlage für den Antrag auf Gründungszuschuss ist Ihr Businessplan. Dieser muss von einer zugelassenen fachkundigen Stelle auf Tragfähigkeit geprüft werden. Das Ergebnis wird in einer Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) festgehalten.

Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung (PDF, 130 KB) insbesondere die IHK Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden. Die Stadt München ist als Trägerin des Jobcenters für die Bewilligung von Förderungen zuständig und daher ebenso wenig wie die Agentur für Arbeit selbst keine fachkundige Stelle.

Fachkundige Stellen für die Tragfähigkeitsprüfung und Bescheinigung

Nachstehend eine Auswahl von zugelassenen fachkundigen Stellen für die Prüfung des Businessplans:

Die nächsten Schritte

Bevor Sie Kontakt zu einer fachkundigen Stelle aufnehmen, sollten Sie folgende Punkte klären:

  • Voraussetzungen prüfen: Besprechen Sie mit der Agentur für Arbeit, ob Sie die Grundvoraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen.
  • Status bestimmen: Klären Sie zum Beispiel mit dem Institut für Freie Berufe, ob die Behörden Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder als Freier Beruf einstufen werden.
  • Unterlagen vorbereiten: Laden Sie den entsprechenden Vordruck, das Musteranschreiben und die Checkliste im Downloadbereich der Agentur für Arbeit herunter und planen Sie Bearbeitungszeiten sowie Gebühren ein.
  • Businessplan erstellen: Schreiben Sie Ihr Unternehmenskonzept inklusive Finanzplanung. Verwenden Sie dafür am besten direkt die spezifische Businessplan-Vorlage der fachkundigen Stelle, bei der Sie später die Tragfähigkeitsprüfung einreichen möchten.

Erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, sondern Grundsicherungsgeld?

Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen und Grundsicherungsgeld (früher als Bürgergeld oder ALG 2 bezeichnet) erhalten, kann das Jobcenter mit dem Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit fördern. Das erfordert eine genaue Kenntnis der geltenden Regeln und Rahmenbedingungen. In diesem Leitfaden erklären wir die wichtigsten Voraussetzungen.