Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, können eine Förderung erhalten.
Je nachdem ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, stellen Sie eine Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Erfahren Sie mehr über diese Förderprogramme auf unserer Seite Finanzierung und Förderung im Kapitel Personenbezogene Zuschüsse.
- Erhalten Sie Arbeitslosengeld? Dann können Sie den sogenannten Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.
- Erhalten Sie Bürgergeld? Dann können Sie das sogenannte Einstiegsgeld beim Ihrem Jobcenter beantragen.
Grundlage für einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld ist ihr Businessplan, der von einer sogenannten fachkundigen Stelle auf Tragfähigkeit geprüft wurde. Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung (PDF, 130 KB) insbesondere die IHK Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden. Die Stadt München ist als Trägerin des Jobcenters für die Bewilligung von Förderungen zuständig und daher ebenso wenig wie die Agentur für Arbeit selbst eine fachkundige Stelle.
Nachstehend erhalten Gründerinnen und Gründer eine Auswahl von zugelassenen fachkundigen Stellen für die Prüfung des Businessplans:
1. Gründungszuschuss
- IHK für München und Oberbayern. Kontaktieren Sie das Team Gründungszuschuss per E-Mail an gruendungszuschuss@muenchen.ihk.de oder per Telefon unter 089 5116 2222. Informieren Sie sich über den Gründungszuschuss und die Kosten für die Stellungnahme im Ratgeber Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
- HWK Handwerkskammer für München und Oberbayern für künftige Mitglieder und daher NICHT für Gründungen in den Freien Berufen oder in einem IHK-zugehörigen Gewerbe. Erste Informationen erhalten Sie bei der HWK Gründeragentur, Tel. 089 5119-481, E-Mail gruenderagentur@hwk-muenchen.de Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an das Team Betriebswirtschaftliche Beratung, Tel. 089 5119-231. Die HWK bietet auch eine Vorlage für den Businessplan zum Download.
- Einen Überblick zu den berufsständischen Kammern erhalten Sie im BayernPortal.
- Fachverbände – diese können Sie zum Beispiel unter www.verbaende.com suchen.
- Steuerberater*innen – nutzen Sie das Verzeichnis der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammer oder den bundesweiten Suchdienst.
- Verein AktivSenioren Bayern für Gründungen in allen Bereichen. Erstgespräch: Tel. 089 22 22 37, E-Mail info@aktivsenioren.de oder an einem Sprechtag, informieren Sie sich zu Konditionen und Auftragserteilung
- Verein GründerRegio M für Gründungen in allen Bereichen, ein Schwerpunkt liegt auf Gründungen in den Freien Berufen, Gründungen durch Frauen, Gründungsvorhaben mit wissensintensiven Dienstleistungen sowie Gründung als Einzelunternehmen. Beratung: Tel. 089 30 76 25 05, E-Mail info@gr-m.de, Download Flyer Gründungszuschuss (PDF, 1,9 MB)
- IFB Institut für Freie Berufe für Gründungen in den Freien Berufen. Beratung: Tel. 0911 23 565 28, Infos Gründungszuschuss mit Checkliste und Businessplan Vorlage
Bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, klären Sie:
- mit der Agentur für Arbeit, ob Sie die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen,
- mit dem Institut für Freie Berufe, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist.
Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen. Tipp: Verwenden Sie die Businessplan-Vorlage der jeweiligen fachkundigen Stelle.
2. Einstiegsgeld
Fragen Sie zunächst bei Ihrem Jobcenter nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diesen AVGS-Gutschein können Sie für ein kostenfreies Coaching einlösen, um an Ihrem Businessplan zu arbeiten, dessen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. In München sind beispielsweise die Aktivsenioren Bayern e.V. eine lokale Anlaufstelle vor Ort, die über viel Erfahrung bei der Gründungsunterstützung verfügt.
Bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, klären Sie:
- mit der Agentur für Arbeit, ob Sie die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen,
- mit dem Institut für Freie Berufe, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist.
Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen. Tipp: Verwenden Sie die Businessplan-Vorlage der jeweiligen fachkundigen Stelle.