Gründungszuschuss

Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, können eine Förderung erhalten.

Je nachdem ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, stellen Sie eine Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

  1. Erhalten Sie Arbeitslosengeld? Dann können Sie den sogenannten Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.
  2. Erhalten Sie Bürgergeld? Dann können Sie das sogenannte Einstiegsgeld beim Ihrem Jobcenter beantragen.

Erfahren Sie mehr über diese Förderprogramme auf unserer Seite Finanzierung und Förderung im Kapitel Personenbezogene Zuschüsse.

1. Businessplan und Stellungnahme für den Gründungszuschuss

Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine fachkundige Stelle Ihren Businessplan prüfen und die Tragfähigkeit mit einer schriftlichen Stellungnahme bestätigen. Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung (PDF, 130 KB) insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden.

Bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, klären Sie:

Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen. Tipp: Verwenden Sie die Businessplan-Vorlage der jeweiligen fachkundigen Stelle.

Auswahl von Anlaufstellen in München für eine Tragfähigkeitsprüfung:

Kammern

 

2. Businessplan und Stellungnahme für das Einstiegsgeld

Fragen Sie zunächst bei Ihrem Jobcenter nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diesen AVGS-Gutschein können Sie für ein kostenfreies Coaching einlösen, um an Ihrem Businessplan zu arbeiten, dessen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt wird. In München sind beispielsweise die Aktivsenioren Bayern e.V. eine lokale Anlaufstelle vor Ort, die über viel Erfahrung bei der Gründungsunterstützung verfügt.