Ein Verkaufsautomat bietet rund um die Uhr Waren verschiedener Art. Das Sortiment reicht von Getränken, Lebensmitteln und frischen Mahlzeiten bis hin zu Non-Food Produkten wie Blumen, Drogerieartikel oder Elektronik. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte von der Idee zur Umsetzung sowie wichtige Kontakte.
Für die Gründung und den Betrieb von Verkaufsautomaten müssen Sie Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen beachten.
Zu den Melde- und Registrierungspflichten zählen grundsätzlich:
Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie Renten-, Kranken- und Unfallversicherung melden müssen. Abhängig vom Sortiment des Verkaufsautomaten können weitere Genehmigungen erforderlich sein.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter und kritisch durchdachter Businessplan mit einem aussagekräftigen Text- und Zahlenteil ist eine wichtige Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Unsere Businesplan-Vorlage kann Sie dabei unterstützen.
Kalkulieren Sie im Businessplan sowohl die Kosten für die anfänglichen Investitionen wie Genehmigungen, Fundament, Aufstellung, Verkleidung oder Überdachung, UV-Beschichtung, erstes Warenlager und die Anschaffungskosten für den Automaten ein. Einige Hersteller bieten ihre Geräte auch im Leasing- oder Franchise-Modell an. Dazu kommen die Kosten für den laufenden Betrieb wie beispielsweise Einkauf, das Nachfüllen und Aussortieren von abgelaufener Ware, Wartung, Reinigung, Pacht für die Stellfläche, Kühlung und Frostschutz, Strom, Überwachung, Bezahlsysteme, Versicherungen und Service-Verträge. Sofern Sie den Automaten nicht kaufen, sondern mieten, informieren Sie sich über die Höhe der Miete und ob es eine Abnahmepflicht beim Sortiment gibt. Kaufen Sie die Produkte selbst, informieren Sie sich über Mindestabnahmemengen, Haltbarkeit und Lagerkosten.
Grundsätzlich muss der Verkaufsautomat auf das Sortiment abgestimmt sein. So gelten beim Verkauf von Lebensmittel verschiedenen Anforderungen aus dem Lebensmittel- und Hygienerecht. Durch den Automaten selbst dürfen keine Gefahren entstehen, beispielsweise durch verunreinigte Ausgabewege oder Übergang von Inhaltsstoffen der Automatenmaterialien. Ein automatisches Überwachungs- und Warnsystem kann Temperaturabweichungen dem Betreiber melden. Achten Sie darauf, dass der Verkaufsautomat so gelegen, konzipiert und gebaut ist und sauber und instand gehalten werden, dass das Risiko der Kontamination, auch durch Tiere und Schädlinge, in Abhängigkeit von der Verderblichkeit und Verpackung der Lebensmittel vermieden wird. Die Bezirksinspektionen halten Checklisten und Merkblätter für Sie bereit.
Zu den weiteren Themen zählen beispielsweise Eichrecht, Brandschutz, Jugendschutz, Stromversorgung, Witterungsschutz bei Regen oder Sonne, Funktionen zur Kontrolle von Temperatur und Füllständen, Bezahlsysteme, Preisangaben, Überwachung und Datenschutz.
Welche Informationen zu Ihrem Unternehmen Sie an Ihrem Automaten anbringen müssen, schreibt Paragraf 14 der Gewerbeordnung vor.
Verkaufsautomaten müssen vor Betrieb sowie anschließend regelmäßig durch einen Elektriker gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geprüft werden.
Mit dem Abschluss einer betriebliche Versicherung können Sie für den Fall von Vandalismus, Diebstahl oder Umweltschäden vorsorgen.
Wenn Sie einen Fantasie- oder Markennamen nutzen möchten, prüfen Sie, ob die gewünschte Bezeichnung nicht bereits als Firma oder Marke eingetragen ist oder von anderen Unternehmen bereits so oder ähnlich genutzt wird. Die IHK München und Oberbayern bietet für die Suche nach identischen und ähnlichen registrierten Marken einen kostenlosen Recherche-Service der IHK Bibliothek.
Verkaufsautomaten unterliegen dem Baurecht.
Die Bayerische Bauordnung regelt die Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Verkaufsautomaten. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Automat in einem feststehenden Gebäude, im Indoor- oder Outdoor-Bereich, ob mit oder ohne Überdachung stehen wird. Klären Sie ab, ob Sie für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen. In München wenden Sie sich hierfür an die Lokalbaukommission. Zuständig für Warenautomaten ist die Abteilung Denkmalschutz und Stadtgestalt. Außerdem können je nach Standort auch Belange des Verkehrsrechts oder des Naturschutzes eine Rolle spielen. Wenn Sie Werbe- oder Hinweisschilder aufstellen möchten, kann hierfür eine Erlaubnis der Abteilung Denkmalschutz und Stadtgestalt erforderlich sein.
Bei der Wahl des passenden Standorts spielen Faktoren wie Frequenz, Sichtbarkeit und Warensortiment eine wichtige Rolle. Prüfen Sie auch Standortfaktoren wie Sonneneinstrahlung und Schutz vor Kontamination durch Feuchtigkeit, Staub und Schädlinge. Ein Verkaufsautomat kann sowohl in Geschäftsräumen als auch außerhalb aufgestellt werden.
Verkaufsstandorte
- Öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerzonen
Gemäß § 20 Abs. 6 Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München wird für Verkaufsautomaten auf öffentlichem Grund keine Erlaubnis erteilt. Öffentlicher Grund sind Straßen, Gehwege, Plätze und Fußgängerzonen. Sie dürfen daher nur auf Privatgrund stehen. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfeste: Hier können Sie für die Dauer der Veranstaltung auch auf öffentlichem Grund zugelassen werden. - Haltestellen von Bus, Tram, U-Bahn und S-Bahn
Kontaktieren Sie die Stadtwerke München GmbH für Stellflächen an den Haltestellen von Bus, Tram und U-Bahn. Die DB InfraGO AG der Deutschen Bahn ist Ihr Ansprechpartner für Flächen der S-Bahn München. - Isarauen und Flaucheranlagen
Mobile Verkaufsstände wie beispielsweise Coffee Bikes, Imbiss- und Verkaufsstände, -wägen, und – fahrräder werden aus diesen Gründen nicht zugelassen. Die Bezirksinspektion informieren und beraten. - Englischer Garten
Eigentümer dieser Parkanlage ist der Freistaat Bayern. Kontaktieren Sie die Verwaltung des Englischen Gartens München per Email an gvenglischergarten@ bsv.bayern.de für weitere Informationen zur gewerblichen Nutzung des Englischen Gartens. - Privat– und Firmengelände
Erlaubnis des Besitzers erforderlich, beispielsweise Büros, Kantinen, Supermärkte, Firmenparkplätze, Bildungseinrichtungen, Hotels, Fitnessstudios, Einkaufszentren, Camping- und Sportplätze oder private Flächen. - Märkte, Festivals, Messen, Sportveranstaltungen
Bewerbung um einen Standplatz und Zulassung über den Veranstalter. Hier haben wir Informationen zu den städtischen Märkten und Festen zusammengestellt.
Sofern ein Warenautomat in der Nähe einer Straße aufgestellt werden soll, ist das Straßenverkehrsrecht zu beachten. Weder durch den Warenautomaten selbst noch durch Werbung oder Hinweisschilder darf der Verkehr beeinträchtigt oder gefährdet werden. Stellen Sie den Verkaufsautomat im Innenbereich auf, achten Sie darauf Notausgänge nicht zu blockieren und die Laufwege nicht einzuschränken.
Ladenschlussgesetz
Nach dem Ladenschlussgesetz ist es im Einzelhandel verboten während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Verkaufsstelle für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden offen zu halten. Die Münchner Gewerbehörde informiert auf ihrer Website, dass in München Warenautomaten keine Verkaufsstellen sind. Somit gelten für sie die Vorschriften des Ladenschlusses nicht. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie von der Gewerbebehörde über das online Kontaktformular.
Abhängig vom Sortiment des Verkaufsautomaten können Genehmigungen und Schulungspflichten erforderlich sein.
Verkauft der Automat Getränke und Lebensmittel muss ebenso wie beim Ladenverkauf sichergestellt sein, dass die angebotenen Lebensmittel sicher und zum Verzehr geeignet sind. Auch durch den Automaten selbst dürfen keine Gefahren entstehen, beispielsweise durch verunreinigte Ausgabewege.
In unserer Brancheninfo Lebensmittel haben wir wichtige Punkte zusammengestellt. So müssen Sie sich bei der Gewerbeanmeldung auch als Lebensmittelunternehmen registrieren. Außerdem kann eine Belehrung nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes und zusätzlich bei leicht verderblichen Lebensmittel eine Schulung nach Paragraf 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung notwendig sein. Informieren Sie sich auch zu den verschiedenen Aspekten des Lebensmittel- und Hygienerechts, Lebensmittelkennzeichnung sowie Nährwertkennzeichnung. Einen guten Überblick erhalten Sie in diesem Merkblatt Lebensmittelautomaten.
Die Verantwortung für sichere Lebensmittel trägt im Wesentlichen der*die Unternehmer*in. Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle besteht die Verpflichtung, ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP und Eigenkontrollsystem (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) einzurichten, um für geordnete Betriebsabläufe und Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Die Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene der IHK bietet Ihnen eine schnelle und aktuelle Übersicht aller wichtigen Themen, mit Tipps und Checklisten zum Download.
Die Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich Betriebshygiene, Produkthygiene und Personalhygiene wird durch amtliche Kontrollen überprüft – in München durch die städtische Lebensmittelüberwachung.
Bei Fragen berät Sie Ihre Bezirksinspektion sowie die IHK München.
Planen Sie Ihr Sortiment vor dem Verkauf zu herzustellen, zu verarbeiten oder zu lagern? Dann sprechen Sie mit der Bezirksinspektion über die Anforderungen an die hygienischen Rahmenbedingungen. Klären Sie mit der Lokalbaukommission ab, ob Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht diese Nutzung zulassen.
Beim Verkauf von alkoholischen Getränken über den Warenautomaten müssen Sie verschiedene gesetzliche Anforderungen einhalten. Diese finden sich beispielsweise im Jugendschutzgesetz und dem Gaststättengesetz. So regelt das Jugendschutzgesetz, dass alkoholische Getränke in Automaten nicht in der Öffentlichkeit angeboten werden dürfen. Das Gaststättengesetz regelt welche alkoholhaltige Getränke und Lebensmittel nicht über einen Automaten verkauft werden dürfen.
Bei der Abgabe von Rohmilch ist zu beachten, dass diese nur am Ort der Milchgewinnung erfolgen darf.
Abhängig vom Verkaufssortiment können weitere Themen relevant sein, wie beispielsweise:
- Kaufrecht
- Rückgaberecht
- Produktsicherheit
- Produkthaftung
- CE Kennzeichnung
- Verpackungsgesetz und weitere Vorgaben der Kreislaufwirtschaft
- Jugendschutz und Altersprüfung
- Preisangabe
Sonderregelungen gibt es unter anderem für:
- Bezirksinspektionen und die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats für Themen rund um Hygiene-Anforderungen, Lebensmittelkennzeichnung, Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Alkohol, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Tabak, E-Zigaretten, Spielzeug, Putzmittel, Brillen, Kleidung, Geschirr und freiverkäuflichen Arzneimitteln, Sondernutzung öffentlicher Flächen, Öffnungszeiten.
- Gesundheitsreferat für die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.
- Lokalbaukommission des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Abklärung einer möglichen Baugenehmigung und Belange des Denkmalschutzes.
Weitere Selbstbedienungskonzepte
Bei diesem Geschäftsmodell stellen Sie die Veraufsautomaten entweder in einem gemieteten Raum oder in einem Automatencontainer auf. Informieren Sie sich zu den oben genannten Themen wie beispielsweise Baurecht und Nutzungsänderung für eine automatisierte Verkaufsfläche, Anforderungen an die Räumlichkeiten, die Verkaufsautomaten und das Sortiment.
Anders als bei einzelnen Verkaufsautomaten können für die Automaten-Shops und -kioske Einschränkungen bei den Öffnungszeiten gelten. Werden sie von den Behörden als Verkaufsstellen eingestuft, gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes mit den allgemeinen Ladenschlusszeiten sowie ein Verbot an Sonn- und Feiertagen. In München ist hierfür die Gewerbebehörde zuständig. Hier können Sie Kontakt zur Gewerbebehörde München zu den Themen Ladenschlusszeiten und Sonn- und Feiertagsgesetz aufnehmen. Außerhalb des Münchner Stadtgebiets sind die Landratsämter der richtige Ansprechpartner.
- Stadt München: Alles zum Ladenschluss- und Feiertagsgesetz
- Regierung von Oberbayern: Ladenöffnungszeiten
- IHK Ratgeber Ladenschluss: Was gilt in Bayern im Einzelhandel?
- Aktuelles Ladenschlussrecht in Bayern
- Geplantes Ladenschlussrecht in Bayern
- Ladenschlussgesetz des Bundes
- Ladenschlussverordnung der Stadt München
Digitale Kleinstsupermärkte sind Vollsortiment-Supermärkte ohne Verkaufspersonaleinsatz. Das bedeutet, Kundinnen und Kunden erledigen ihre Einkäufe wie in einem herkömmlichen Supermarkt. Sie scannen und bezahlen die Waren am Ende aber eigenständig. Was als digitaler Kleinstsupermarkt gilt, wird durch die kontrollierenden Behörden derzeit unterschiedlich ausgelegt. In München ist hierfür die Gewerbebehörde zuständig. Hier können Sie Kontakt zur Gewerbebehörde München zu den Themen Ladenschlusszeiten und Sonn- und Feiertagsgesetz aufnehmen. Außerhalb des Münchner Stadtgebiets sind die Landratsämter der richtige Ansprechpartner.
Digitale Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von unter 100 Quadratmetern wurden bislang als reine Warenautomaten angesehen. Sie fielen folglich nicht unter das Ladenschlussgesetz des Bundes und durften an Werktagen 24 Stunden öffnen, an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt. Nach aktueller Rechtsprechung werden digitale Kleinstsupermärkte als Verkaufsstellen gewertet und unterliegen damit dem Ladenschlussgesetz des Bundes. Damit ein durchgehender Betrieb auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen möglich ist, bedarf es im geplanten Bayerischen Ladenschlussgesetz einer Ausnahme. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert auf seiner Website zu den Eckpunkten des Bayerischen Ladenschlussgesetz. Aktuell gilt in Bayern noch das Ladenschlussgesetz des Bundes.
- Stadt München: Alles zum Ladenschluss- und Feiertagsgesetz
- Regierung von Oberbayern: Ladenöffnungszeiten
- IHK Ratgeber Ladenschluss: Was gilt in Bayern im Einzelhandel?
- Aktuelles Ladenschlussrecht in Bayern
- Geplantes Ladenschlussrecht in Bayern
- Ladenschlussgesetz des Bundes
- Ladenschlussverordnung der Stadt München
Unter Direktvermarktung versteht man die direkte Abgabe landwirtschaftlicher Produkte durch den Erzeuger an den Verbraucher. Der Automat ist hierfür ein möglicher Verkaufsweg. Nach einer Erhebung des Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft werden in erster Linie Milch und Milchprodukte angeboten, aber auch Fleisch, Wurstwaren, Eier und Honig.
Der Großteil der Automaten steht auf der eigenen Hofstelle. Automaten unterliegen auch auf Privatgelände dem Baurecht.
Des Weiteren zu beachten sind das Eichrecht und die Vorschriften des Lebensmittel- und Hygienerechts zu beachten. Darüber hinaus gibt es für die Vermarktung von Rohmilch spezielle Vorgaben. Ob die gesetzlichen Ladenschlusszeiten gelten, kann von der Art der Verkaufsräume abhängen.
- Rechtsvorschriften für die Direktvermarktung
- Direktvermarktung mit Hilfe von Automaten
- Hier können Sie Kontakt zur Gewerbebehörde München zu den Themen Ladenschlusszeiten und Sonn- und Feiertagsgesetz aufnehmen.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet landwirtschaftlichen Betrieben, die sich für Direktvermarktung interessieren, Beratung sowie Zuschüsse:
- Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (PDF, 186 KB)
- Förderung für Weinautomaten
- Förderung von Direktmarketing im Rahmen der Diversifizierungsförderung
- Förderung von Direktmarketing im Rahmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
- Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER für den ländlichen Raum
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für Betriebe in den Landkreisen Ebersberg, Erding und Freising sowie in der Stadt und im Landkreis München ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding zuständig.
Die Stadt München unterstützt mit dem Programm Münchner Grüngürtel die lokale Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Sie betreibt mit den städtischen Gütern auch selbst Landwirtschaft.
Ob die Direktvermarktung zur Landwirtschaft gezählt werden kann oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beratung erhalten Sie von Fachleuten für Steuerberatung.