Freelancing, Freie Mitarbeiter, Freiberufler – was ist der Unterschied?

In der Alltagssprache werden für eine selbständige Tätigkeit viele Begriffe synonym verwendet, was häufig zu Verwechslungen führt.

Die meisten Selbständigen werden von den Behörden entweder als Freier Beruf oder als Gewerbetreibende eingestuft. Sie sind dementsprechend entweder freiberuflich oder gewerblich tätig.

Gut zu wissen:

  • Ob Gründerinnen und Gründer eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit anmelden müssen, entscheiden nicht sie selbst, sondern das Finanz- und das Gewerbeamt. In der Praxis ist die Abgrenzung häufig schwierig. Es kommt auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich von den Fachleuten für Freie Berufe beraten: IFB Institut für Freie Berufe, Gründungshotline 0911 23 565 28
  • Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberufler*innenn bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler*in aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) beim Finanzamt anmelden, so ist dies steuerrechtlich unschädlich, so lange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt. Es kann sehr teuer werden, wenn Sie nachträglich als Gewerbetreibende*r einstuft werden und dann Gewerbesteuer nachzahlen müssen. Zudem ist es gewerberechtlich vorgeschrieben, eine erforderliche Gewerbeanmeldung zum Start der Selbständigkeit vorzunehmen. Eine verpasste Gewerbeanmeldung kann unangenehme Folgen haben.
  • Im Einzelfall  kann es auch vorkommen, dass das Finanzamt die Freiberuflichkeit akzeptiert, während das Gewerbeamt aus Sicht des Gewerberechts eine Gewerbeanmeldung fordert. So liegt beispielsweise eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit aus der Sicht der Gewerbebehörden nur dann vor, wenn Sie für die Ausübung der Tätigkeit einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss nachweisen können.
  • Gewerbetreibende verkaufen nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen. Auch handwerkliche Tätigkeiten zählen dazu.
  • Sowohl Freie Berufe als Gewerbetreibende zahlen Steuern und sind verpflichtet zu prüfen, in welche Bereiche der Sozialversicherung sie einzahlen müssen.
  • FAQ Wo und wie melde ich meine freiberufliche Tätigkeit an?

Freelancing ist keine Rechtsform und darf nicht mit einer freiberuflicher Tätigkeit gleichgesetzt werden.

Kleinunternehmen und Kleingewerbe sind keine Rechtsformen.

Kleinunternehmerregelung

  • Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht für Selbständige mit nur geringen Umsätzen.
  • Sowohl Gewerbetreibende als auch Freie Berufe können die Kleinunternehmerregelung nutzen.
  • Haben Sie Kunden*innen außerhalb von Deutschland, zum Beispiel im EU-Ausland oder in Drittstaaten? Hier müssen Selbständige, die die Kleinunternehmerregelung in Deutschland nutzen, aufpassen.