Neuer Gründungs- und Wachstumskredit

Die bayerische Gründungs- und Wachstumsfinanzierung über die LfA Förderbank Bayern wird einfacher und flexibler.

Mit dem neuen „Gründungs- und Wachstumskredit“ unterstützt die LfA Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler*innen künftig mit einem einfachen und schlanken Produkt. Der Gründungs- und Wachstumskredit hat ab 1. Januar 2024 die bisher getrennten Programme Startkredit und Investivkredit abgelöst.

Das neue Kreditprogramm bietet einheitliche und deutlich vereinfachte Regelungen:
  • Anders als in der bisherigen Förderung gibt es keinen Darlehensmindestbetrag.
  • Das Angebot an Kreditlaufzeiten wird erweitert und verbessert. Es reicht künftig von 2 bis zu 20 Jahren.
  • Zudem sind Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren möglich.

Anträge auf den neuen Gründungs- und Wachstumskredit können ab dem 1. Januar 2024 über die Hausbanken der Unternehmen und Gründer*innen bei der LfA gestellt werden.

Ergänzend stehen Gründerinnen und Gründern Risikoübernahmen in Form von Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Garantien sowie die Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung.  Bitte beachten Sie, dass alle LfA-Finanzierungshilfen in jedem Fall vor Beginn des geplanten Vorhabens bei Ihrer Hausbank beantragt werden müssen.  Sie berät Sie, beantragt die finanziellen Hilfen bei der LfA, trägt das Kreditrisiko und verlangt dafür eine bankübliche Absicherung.

Beratungsangebot der LfA

Der LfA Förderwegweiser führt Sie direkt zu den Finanzierungsangeboten, die Sie für Ihr Projekt benötigen. Die telefonische Förderberatung beantwortet Ihre Fragen unter der Nummer 089 21 24 – 10 00 oder im Rahmen einer Videoberatung.  Die LfA bietet flächendeckend in Bayern regelmäßig und kostenlos Beratungstage an.

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