Neuer Beitrag zur Pflegeversicherung

Beruflich Selbständige sind über die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig auch pflegeversichert. Der Gesetzgeber hat die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Wirkung ab 1. Juli 2023 angepasst.

Einerseits wurde der Beitragssatz für Kinderlose und Eltern mit einem Kind angehoben – auf der anderen Seite gibt es Abschläge je nach Zahl der Kinder unter 25.

Beitragssätze werden angehoben

Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Den Beitragssatz von 3,4 Prozent zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beitragsabschlag wird eingeführt

Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Die zu viel gezahlten Beiträge werden spätestens bis Ende Juni 2025 zurückgezahlt. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 2023.