Neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Am 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Die rechtlichen Änderungen gelten sowohl für eine Neugründung als auch für eine bereits bestehende GbR.

Zwei Kernstücke der Reform sind die Regelung der Rechtsfähigkeit der GbR als Außengesellschaft und das neue Gesellschaftsregister für die „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. Die IHKs haben einen Überblick sowie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Die Zulässigkeit des Namens der eGbR orientiert sich an den firmenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 18 HGB. Demnach muss der Name Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht zu einer wesentlichen Irreführung geeignet sein. Außerdem muss sich der Name der eGbR deutlich von bereits bestehenden Unternehmen mit demselben Sitz abheben, die bereits in einem Register eingetragen wurden. Die IHK München und Oberbayern bietet Ihren künftigen und bestehenden Mitgliedern eine kostenfreie Beratung bei diesen firmenrechtlichen Fragen an.