Seit dem 1. August 2022 können eine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) auch online gegründet werden. Seit 1. August 2023 sind auch Sachgründungen online möglich
Die Voraussetzungen dafür regelt das DiRUG – Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Die Gründung kann ohne persönliches Erscheinen per Online-Meeting mit dem Notar erfolgen, auch vom Ausland aus. Dies gilt ebenfalls für bestimmte notarielle Anmeldungen zum Handelsregister, für die das Online-Verfahren zugelassen wurde. Bei Sachgründungen oder gemischten Bar- und Sachgründungen konnte das Online-Gründungsverfahren bisher nicht genutzt werden.
Seit 1. August 2023 ist die online Gründung nun auch für Sachgründungen möglich.
Die IHK für München und Oberbayern informiert in ihrem Ratgeber „GmbH gründen: Ein umfassender Leitfaden“: Planen Sie eine Sachgründung, bei der Sie statt Bargeld Sachwerte in das Unternehmen einbringen, sind alle Dinge sinnvoll, für die ein bestimmter Wert bemessen werden kann. Dazu zählen unter amderem Grundstücke und Immobilien, Firmenwagen oder Büroausstattung wie PCs Produktionsmaschinen oder eine Lagerausstattung.
Die Deutsche Handwerkszeitung ergänzt in ihrem Beitrag wichtige Hinweise: Einige Fälle von Sachgründungen sind auch nach dem 1. August 2023 nur durch persönliches Erscheinen bei einem Notar durchführbar. Und zwar „dort, wo nach wie vor eine notarielle Beurkundung nötig ist. Bei Grundstücks- oder Geschäftsanteilsübertragung zum Beispiel ist eine Online-Gründung mit Einlage dieser Sachen nicht möglich“.