Impressum: Wer es braucht und was drinstehen muss

Unternehmen, die Waren und Diens­te im Internet anbieten, müssen ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) gestalten.

Die Deutsche Handwerkszeitung gibt in einem Beitrag Antworten auf Fragen rund um die Impressumspflicht:

  • Wer hat eine Pflicht zu einem Impressum?
  • Welche Angaben müssen sein?
  • Welche Angaben könnten außerdem Pflicht sein?
  • Wo muss das Impressum stehen?
  • Was gilt für die Auftritte von Betrieben in den sozialen Medien?
  • Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Praktische Beispiele gibt es im Expertenforum des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: