Einstiegsgeld

Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, können eine Förderung erhalten.

Je nachdem ob Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld erhalten, stellen Sie den Antrag auf Förderung entweder bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Einstiegsgeld beantragen: Förderung durch das Jobcenter

Erhalten Sie Grundsicherungsgeld (ehemals als Bürgergeld oder ALG 2 bezeichnet)? Dann können Sie das Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit bei Ihrem Jobcenter beantragen. Für die Bewilligung spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie die Selbstständigkeit im Haupterwerb oder im Nebenerwerb planen. Wie sich diese beiden Modelle auf eine mögliche Förderung auswirken, erklärt Ihnen unser ausführlicher Leitfaden .

Erhalten Sie kein Grundsicherungsgeld vom Jobcenter, sondern das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit?

In diesem Fall ist das Jobcenter nicht für Sie zuständig. Sie können stattdessen den Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Die FAQ Gründungszuschuss informiert Sie über das Vorgehen.