Wie melde ich ein Kleingewerbe in München an?

Ein Kleingewerbe haben Sie dann, wenn Sie ein Gewerbe anmelden und sich als Einzelunternehmer*in selbständig machen und mit weniger als 80.000 Euro Gewinn und weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr rechnen. Sie sind damit von den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, kurz HGB und der Eintragspflicht in das Handelsregister befreit. Der Begriff Kleingewerbe sagt nichts darüber aus, ob Sie in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wo kann ich ein „Kleingewerbe“ anmelden? Gibt es für Kleingewerbetreibende ein extra Formular?

Dafür gibt es kein eigenes Formular. Wie Sie Ihr Selbständigkeit anmelden, hängt nicht von der Größe Ihres Gewerbes, sondern von der gewählten Rechtsform ab:

  So melden Sie als Einzelunternehmer*in ein Gewerbe in München an

  So melden Sie als GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gewerbe in München an.

  Rechtsformen im Überblick

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Für Unternehmer*innen, die kleine Umsätze erzielen, kann die sogenannten Kleinunternehmerregelung interessant sein. Dabei wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet.

Kleinunternehmen, Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Sie gründen im Nebenerwerb?

Dann informieren Sie sich zu den Besonderheiten bei Arbeitsrecht und Sozialversicherung.

Selbständig machen im Nebenerwerb

Haben Sie an alles gedacht?

Unser 10-Punkte Check zeigt Ihnen wichtige Stationen von der Idee bis zum Start.