Sie wollen zu zweit oder mit weiteren Partnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, gründen und hierfür ein Gewerbe anmelden?
So melden Sie die GbR bei Gewerbeamt und Finanzamt an:
Erster Schritt: Anmeldung der GbR beim Gewerbeamt
Wie melde ich eine GbR in München an? In München melden Sie ein GbR online an.
- Link zum Gewerbeamt München
- Link zur online Gewerbe-Anmeldung München
- Link zur Erstellung eines BayernID-Kontos, siehe auch FAQ BayernID
Wichtige Informationen für die Anmeldung einer GbR:
- Legen Sie gemeinsam fest, welche Anschrift in München der Hauptsitz der GbR sein soll.
- Entscheiden Sie, welcher Gesellschafter oder welche Gesellschafterin der GbR die online Gewerbeanmeldung für alle Beteiligten vornehmen soll.
- Jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin erteilt dieser bevollmächtige Person eine schriftliche Vertretungsvollmacht, die in der online Gewerbeanmeldung hochgeladen werden muss.
- In der online Gewerbeanmeldung geben Sie zunächst unter der Überschrift „Beteiligte“ die Anzahl der beteiligten Personen an. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und der Anschrift der GbR kommen Sie zum Punkt „Übersicht der Beteiligten“. Hier tragen Sie über die Schaltfläche „Beteiligte*n hinzufügen“ die weiteren Gesellschafterinnen und Gesellschafter ein. Halten Sie hierfür folgende Informationen bereit: Vorname, Nachname, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift des Wohnsitzes, Telefon und Email Adresse. Zum Abschluss der online Gewerbeanmeldung laden Sie Dokumente wie die Vertretungsvollmachten hoch.
So funktioniert die online Gewerbe-Anmeldung in München:
- BayernID erstellen
- online Gewerbe-Anmeldung München aufrufen
- mit Ihrer BayernID anmelden und der Datenweitergabe zustimmen
- die online Gewerbe-Anmeldung ausfüllen, benötigte Unterlagen hochladen
- online zahlen, es sind verschiedene Zahlungsarten möglich
- Eingangsbestätigung und Zusammenfassung automatisch erhalten
- Bearbeitung durch das Gewerbeamt
- Gewerbeschein des Gewerbeamts per Post erhalten. Dieses Dokument bestätigt lediglich die Anmeldung des Gewerbes. Es bescheinigt nicht die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes und ersetzt keine erforderlichen Genehmigungen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbeanmeldung?
- bei ausländischen Staatsangehörigen, ausgenommen EU-Länder: gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: bei einer nebenberuflichen Tätigkeit genügt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug mit allen Eintragungen
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
- bei Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, auch Vollhandwerk genannt: Kopie Ihrer Handwerkskarte
- Sie haben noch Fragen zu den erforderlichen Unterlagen? Dann kontaktieren Sie das Servicetelefon des Münchner Gewerbeamts unter Tel. 089 233-96030
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
- Wann melden wir eine GbR an?
Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen. - Wo melden wir eine GbR an?
Für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbe- und Ordnungsamt in der Stadt oder Gemeinde zuständig, bei der die GbR künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München ist das das Gewerbeamt im KVR Kreisverwaltungsreferat zuständig. - Was kostet die Gewerbeanmeldung für eine GbR in München?
Die Gewerbeanmeldung kostet 50 Euro pro Person. - Brauchen wir eine Erlaubnis?
Grundsätzlich besteht Gewerbefreiheit in Deutschland. Aber: Es gibt erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe, für die Sie besondere Unterlagen oder eine Erlaubnis benötigen. Für zulassungspflichtige Gewerbe im Handwerk benötigen Sie eine Zulassung der Handwerkskammer. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eine Erlaubnis für die Räume benötigen, die Sie für Ihre Selbständigkeit nutzen wollen. Weitere Erlaubnisse können im Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis oder bei einer Gründung neben Job, Arbeitslosigkeit, Rente, Studium, Ausbildung oder Schule erforderlich sein. Branchen-Vorschriften können weitere Anforderungen an Ihre Qualifikation, die Räumlichkeiten und den Betrieb stellen. - Was ist eine GbR? Kann die GbR einen Firmennamen haben? Brauchen wir einen Vertrag für die GbR?
Antworten gibt es auf der Seite Rechtsformwahl unter der Überschrift „Personenunternehmen“.
Besonderheiten rund um die GbR-Gründung:
- Wohnsitz der Gesellschafter in verschiedenen Bundesländern?
- Wohnsitz eines Gesellschafters in der Schweiz?
- Wohnsitz der Gesellschafter im europäischen Ausland?
- Wohnsitz der Gesellschaft im außereuropäischen Ausland?
- Zweigniederlassung in einer anderen Stadt?
- Parallele Geschäftstätigkeit Einzelunternehmen und GbR möglich?
- GbR-Gesellschafter trennen sich: GbR alleine fortführen?
Zweiter Schritt: Anmeldung der GbR beim Finanzamt
- Wann melden wir an?
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Es gibt keine extra Aufforderung mehr durch das Finanzamt! - Wo melden wir an?
Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie Ihre Einkünfte erzielen. In München wenden Sie sich an das Finanzamt München.
Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Für den Start benötigen Sie je nach Rechtsform das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft„. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.
Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf der Seite Anmeldung an.
Weitere Schritte
Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können. Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch ein Begrüßungsschreiben der örtlichen IHK Industrie- und Handelskammer oder der HWK Handwerkskammer. Diese Pflichtmitgliedschaft ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden.