Die Gründung eines Kleingewerbes ist für viele angehende Unternehmerinnen und Unternehmer in München eine attraktive Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Mit einem Kleingewerbe können Sie Ihre Geschäftsidee verwirklichen, ohne sich sofort mit allen komplexen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) befassen zu müssen. In diesem Leitfaden erfahren Sie:
- Was ein Kleingewerbe ist.
- Wie Sie ein Kleingewerbe in München anmelden
- Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Welche Unterlagen erforderlich sind.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn Sie ein Gewerbe anmelden und sich in der Rechtsform eines Einzelunternehmens selbstständig machen, dabei jedoch weniger als 80.000 Euro Gewinn und weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen. Diese Regelung befreit Sie von der Eintragspflicht im Handelsregister und von den Vorschriften des HGB. In der Praxis betrifft das häufig kleinere Unternehmen oder nebenberufliche Selbstständigkeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff „Kleingewerbe“ nichts über die Möglichkeit aussagt, Umsatzsteuer auszuweisen oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Anmeldung eines Kleingewerbes in München
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt in München direkt online beim Gewerbeamt. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:
- BayernID erstellen: Dies erfordert lediglich einen Benutzernamen und ein Passwort.
- online Gewerbe-Anmeldung München ausfüllen
- Gebühr online bezahlen, Kosten in München liegen derzeit etwas bei 50 bis 60 Euro
- Eingangsbestätigung und Zusammenfassung automatisch erhalten
- Bearbeitung durch das Gewerbeamt
- Gewerbeschein des Gewerbeamts per Post erhalten.
In einigen Branchen gelten zusätzliche Voraussetzungen:
- beim Handwerk
Meisterpflichtige Tätigkeiten können nur angemeldet werden, wenn diese zuvor für Ihren neuen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wurden und Sie eine Handwerkskarte bei der Gewerbe-Anmeldung mit hochladen können. Eine Beratung zum Handwerk erhalten Sie direkt bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern. - bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
Bitte laden Sie bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die entsprechende Erlaubnis direkt bei der Gewerbe-Anmeldung mit hoch. - bei überwachungspflichtigen Tätigkeiten
Das Gewerbeamt wird zusätzliche Unterlagen für Sie anfordern, wie z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Freiberuflich oder Gewerbe?
Gut zu wissen: Nur gewerbliche Tätigkeiten müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Sie können beim Institut für Freie Berufe überprüfen lassen, ob Ihre geplante Tätigkeit unter die freien Berufe fällt und Sie somit keine Gewerbeanmeldung benötigen.
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie geringe Umsätze erzielen. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zu Kleinunternehmen und Kleinunternehmerregelung des Münchner Gründungsbüros.
Nebenerwerb und Teilzeitgründungen
Viele Gründerinnen und Gründer in München entscheiden sich, im Nebenerwerb zu selbständig zu machen, während sie hauptberuflich angestellt sind. Auch Teilzeitgründungen sind beliebt, beispielsweise neben Studium, Ausbildung, Schule, Familie oder Rente. Zu den Vorteilen zählt die Möglichkeit, ohne finanziellen Druck eine Geschäftsidee erst einmal auszuprobieren. Informieren Sie sich über die Besonderheiten der Nebenerwerbsgründung.
Nach der Gewerbeanmeldung: Finanzamt informieren
Die Anmeldung eines Kleingewerbes in München erfolgt unkompliziert und digital, was Ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert. Nachdem Sie ein Gewerbe angemeldet haben, melden Sie Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt an.
Weitere Informationen für Gründerinnen und Gründer in München:
Diese Angebote des Münchner Gründungsbüros, der offiziellen Gründungsberatung der Stadt München, können Ihnen beim Einstieg in die Selbstständigkeit helfen:
- 10-Punkte-Checkliste Selbständigkeit
- Online-Infoveranstaltung „Erfolgreich gründen – Was kommt auf mich zu?“
- Alles zur Anmeldung auf einen Blick
Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um Ihr Kleingewerbe in München erfolgreich anzumelden und zu starten!
Haben Sie noch Fragen zur Anmeldung eines Kleingewerbes oder zu Ihrer Gründung?
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder beantworten Ihre Fragen per E-Mail. Zudem kann ein persönlicher Online-Beratungstermin genutzt werden, um offene Fragen zu klären.
Im Münchner Gründungsbüro der Stadt München unterstützen wir Münchner Bürgerinnen und Bürger mit Informationen und Beratung bei der Vorbereitung der ersten Schritten in die Selbständigkeit.