Umgang mit Verpackungen in Europa

Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer frisch überarbeiteten Veröffentlichung.

Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für europäische Drittstaaten.

Der Leitfaden „Umgang mit Verpackungen in Europa“  (PDF, 914 KB) informiert auf 58 Seiten für aktuell 27 europäische Länder:

  • wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt,
  • welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen oder
  • welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.

DIHK Webinare zu den EU-Verpackungsgesetzen

Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Dieser wird aktuell vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Bis die Regelungen beschlossen sind und in Kraft treten, können noch Jahre vergehen. Bis dahin können sich auch innerhalb der Länder die Sachverhalte immer wieder ändern.