Rechtliche Vorgaben für umweltbezogene Werbeaussagen

Die IHK München und Oberbayern informiert in einem Ratgeber über die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen, sogenannte „Green Claims“.

Am 22. März legte die Europäische Kommission eine entsprechende Richtlinie vor. Diese Vorschläge ergänzen die Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von 2022. Demnach müssen nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen durch wissenschaftliche Gutachten bestätigt und besonders akkreditierte Organisationen zertifiziert werden. Neue öffentliche Kennzeichnungssysteme sollen nur verwendet werden dürfen, wenn diese auf EU-Ebene entwickelt wurden.

Die IHK informiert, dass Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme bei diesen Verpflichtungen unter eine Ausnahme fallen.

Bei Fragen können Gründerinnen und Gründer den IHK Service „Beratung betrieblicher Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft“ nutzen.