Zum 01.08.2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) im Wege eines Online-Verfahrens gegründet werden.
Dies betrifft dabei zunächst nur die reinen Bargründungen. Sachgründungen oder gemischte Gründungen sind hiervon noch ausgenommen.
Ebenso ist die Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen aller Rechtsformen, ausgenommen Vereine, ab dem 01.08.2022 online zulässig. Für Anmeldungen zum Vereinsregister steht das Online-Verfahren erst ab 01.08.2023 zur Verfügung.
Das virtuelle Verfahren tritt als zusätzliche Option neben das Präsenzverfahren beim Notar, dieses bleibt unverändert erhalten. Gründer und Gründerinnen können sich zusätzlich für eine gemischte Form entscheiden, beispielsweise kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin bei dem Notartermin persönlich vor Ort sein, und die anderen Gesellschafter und Gesellschafterinnen nehmen online teil. Für die Teilnahme am Online-Verfahren benötigen Sie die von der Bundesnotarkammer eingerichtete App, einen amtlichen Ausweis mit einer eID-Funktion, sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.