Die LfA Förderbank Bayern erweitert ihren Gründungs- und Wachstumskredit ab sofort um die Förderung von Betriebsmitteln.
Bisher waren darin ausschließlich Investitionen und Warenlager förderfähig. Damit trägt die LfA der zunehmenden Bedeutung von Betriebsmittelfinanzierungen Rechnung. Der Gründungs- und Wachstumskredit ist das neue Kernprogramm der LfA zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberufler*innen.
Beispiele für förderfähige Betriebsmittel sind Personalkosten wie Löhne und Gehälter, Fort- und Weiterbildungskosten, Mieten und Kautionen, Ausgaben für Marketing und Beratung, Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Genehmigungskosten. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln gilt dabei eine maximale Laufzeit von 5 Jahren.
Ähnlich wie bei Investitionen kann die LfA den Hausbanken bei Bedarf auch bei Betriebsmittelfinanzierungen 60 Prozent des Kreditrisikos durch eine Haftungsfreistellung abnehmen. Dadurch können auch solche Unternehmen und Existenzgründer*innen von Förderkrediten profitieren, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben.
Weitere Informationen ha die LfA auf ihrer Website veröffentlicht.
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung unter der Telefonnummer 089 21 24 10 00 und im Rahmen von Beratungsterminen.