Kakao, Kaffee und mehr: Neue Regeln für entwaldungsfreie Produkte

Ende Juni 2023 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die auch Händler von diversen Im- und Exportprodukten betrifft.

Hersteller, Importeure und auch Händler, die die betroffenen Rohstoffe wie Holz, Rind, Kautschuk, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl sowie daraus hergestellte Produkte in der Europäischen Union zum ersten Mal in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese aus entwaldungsfreien Gebieten stammen und, dass die vor Ort geltenden Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Auch betroffen sind Erzeugnisse, die aus diesen Rohstoffen hergestellt worden sind, beispielsweise Leder, Tierfutter oder Möbel.

Im Rahmen der Umsetzung richtet die EU-Kommission ein Register für die Erfassung von Marktteilnehmern und Händlern sowie ihren Bevollmächtigten ein. Außerdem werden dort die Sorgfaltserklärungen registriert, und es dient der Übermittlung einer Referenznummer für jede Sorgfaltserklärung an den betreffenden Marktteilnehmer oder Händler vor dem Inverkehrbringen auf dem Binnenmarkt.

Marktteilnehmer und Händler müssen demnach neue Sorgfaltspflichten und Verbote beachten. Die Regelungen der Verordnung sind demnach weitgehend erst ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2020 als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, gilt in vielen Fällen zudem ein Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2025.

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