Grundsicherungsgeld für Selbstständige in München: Der Leitfaden für Haupt- und Nebenerwerb

Sie beziehen Grundsicherung in München und möchten gleichzeitig selbständig tätig werden? Das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine genaue Kenntnis der geltenden Regeln und Rahmenbedingungen. In diesem Wissensartikel erklären wir die wichtigsten Punkte für zwei typische Fälle:

1. Selbständigkeit als Nebenjob
(Schrittweiser Einstieg und Aufstocken)

2. Selbständigkeit als Hauptjob
(Vollerwerb und das Ziel der finanziellen Unabhängigkeit)

Überblick: Was bedeutet Grundsicherung und Selbständigkeit in München?

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) soll den Lebensunterhalt sichern, wenn eigenes Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen. Viele Menschen in München möchten neben der Grundsicherung selbständig sein, um ihre Einkommenssituation zu verbessern oder eine Geschäftsidee umzusetzen. Dabei gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob die Selbständigkeit nur ein Nebenjob ist oder die Haupteinnahmequelle darstellt.

Lassen Sie sich beraten!

Beratung beim Münchner Gründungsbüro

Das Münchner Gründungsbüro beantwortet Ihre grundlegenden Fragen zur Gründung, informiert Sie über die wichtigsten Gründungsschritte und vermittelt Ihnen passende Ansprechpersonen bei weiterführenden Fragen.

Nutzen Sie unseren zweistufigen Beratungsprozess:

  • Schritt 1: Teilnahme am Webinar (Überblick gewinnen)
    Bevor Sie eine persönliche Beratung buchen, nehmen Sie bitte an unserem kompakten Online-Seminar „Erfolgreich gründen – Was kommt auf mich zu?“ Hier erhalten Sie einen vollständigen Überblick zu Gründungsformalitäten, Businessplan, Rechtsform, Steuern, private und betriebliche Absicherung, Förderangebote und Finanzierungshilfen.
  • Schritt 2: Buchung der Einzelberatung (Detailfragen klären)
    Nachdem Sie sich im Online-Seminar das nötige Basiswissen angeeignet haben, klären wir im nächsten Schritt Ihre individuellen Fragen. Dafür können Sie online einen kostenlosen Beratungstermin anfragen, der wahlweise telefonisch oder per Videokonferenz stattfindet.

Beratung beim Jobcenter München

Vor dem Start Ihrer Selbständigkeit sollten Sie immer zuerst Rücksprache mit Ihrem Jobcenter halten. Lassen Sie sich vom Jobcenter beraten, welche Regeln beim Bezug von Grundsicherungsgeld rund um die Selbständigkeit gelten. Es ist sehr wichtig, dass Sie die jeweiligen Vorgaben genau beachten, um keine finanziellen Nachteile oder Rückforderungen zu riskieren. Das Jobcenter München bietet Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie an:

1. Selbständigkeit als Nebenjob bei Bezug von Grundsicherungsgeld in München

Welche Regeln gelten?

Wenn Sie neben Ihrer Grundsicherung eine selbständige Tätigkeit ausüben möchten, sprechen Sie unbedingt vor Start der Selbständigkeit mit der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter. Das Jobcenter München bietet Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie an. Das Jobcenter München bietet Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie an:

Wichtige Einkommensgrenzen und Regelungen:

Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Es gelten jedoch Freibeträge nach § 11b Abs. 3 Satz 3 SGB II (Absetzbeträge):

  • Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat:
    Ihre Leistungen werden bis zu dieser Grenze nicht gekürzt. Da das Jobcenter jedoch alle monatlichen Einnahmen zusammenrechnet, besteht für jeden Zuverdienst eine Meldepflicht – auch bei Beträgen unter 100 Euro.
  • Gestaffelte Freibeträge über 100 Euro:
    Verdienen Sie mehr als 100 Euro, greift eine gestaffelte Anrechnung. Vom Gewinn zwischen 100 Euro und 520 Euro bleiben Ihnen 20 Prozent anrechnungsfrei. Im Bereich von 520 Euro bis 1.000 Euro sind es 30 Prozent und zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei (die Freibetragsobergrenze steigt auf 1.500 Euro, sofern Sie mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben). Der Rest wird mit dem Grundsicherungsgeld verrechnet.
  • Sprechen Sie mit der Leistungssachbearbeitung beim Jobcenter München:
    Bei Aufnahme einer Selbstständigkeit berechnet das Jobcenter Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld auf Basis einer vorläufigen Einkommensprognose für sechs Monate neu. Sprechen Sie hierzu unbedingt vorab mit Ihrer Leistungssachbearbeitung, um den Ablauf abzustimmen. Machen Sie sich mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut.

Was ist zu beachten?

  • Offenlegung und Einkommensnachweis:
    Sie sind verpflichtet, Ihre Einkünfte aus der Selbständigkeit regelmäßig dem Jobcenter München zu melden. Führen Sie eine genaue Buchhaltung, um Ihre Einkünfte nachweisen zu können. Betriebsausgaben können nach Prüfung durch das Jobcenter anerkannt werden, sofern sie notwendig und angemessen sind.
  • Keine Überschreitung der Freibeträge:
    Überschreiten Ihre Einkünfte die Freibeträge, wird der Überschuss auf die Grundsicherung angerechnet, was zu einer Kürzung des Grundsicherungsgelds führt.
  • Arbeitszeit und Umfang:
    In der Regel wird von einer Selbständigkeit im Nebenerwerb ausgegangen, wenn nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich für diese Tätigkeit aufgebracht werden. Wer im Nebenjob selbständig ist, muss somit dem Arbeitsmarkt und Vermittlungsangeboten grundsätzlich zur Verfügung stehen. Besprechen Sie den zeitlichen Umfang Ihrer Gründung daher immer vorab individuell mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Jobcenter München.

 Welche Unterlagen brauche ich für die Leistungssachbearbeitung beim Jobcenter?

  • Weiterbewilligungsantrag
  • Angaben über Ihre voraussichtlichen Einkünfte aus Selbständigkeit (Anlage EKS Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)
  • Fragebogen „Selbständigkeit“ – was mache ich?
  • Nachweis über Betriebsausgaben (zum Beispiel Mietvertrag)

Vorteile und Hinweise

Die Selbständigkeit als Nebenjob kann helfen, die finanzielle Situation zu verbessern, ohne die Grundsicherung vollständig aufzugeben. Eine Förderung durch das Jobcenter mit Einstiegsgeld als Zuschuss oder Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen erhalten Sie bei einer Selbständigkeit als Nebenjob nicht. Es ist ratsam, frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation zu klären. Das Münchner Gründungsbüro berät zu allgemeinen Gründungsthemen. Das Jobcenter berät zu Leistungsbezug und Grundsicherungs-Fragen.

Grundsätzlich unterliegt eine Selbstständigkeit als Nebenjob den gleichen rechtlichen und steuerlichen Regeln wie die eine Selbständigkeit im Haupterwerb. Sie müssen Ihre Selbständigkeit beim Gewerbe- und Finanzamt anmelden, sich um Steuern und Buchführung kümmern und alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, die in Ihrer Branche relevant sind. Auch die Themen betriebliche Versicherungen und Sozialversicherung müssen Sie frühzeitig klären.

Unser 10-Punkte Checkliste zur Selbständigkeit zeigt Ihnen wichtige Stationen von der Idee bis zum Start. Ein solide ausgearbeiteter Businessplan hilft Ihnen, sich einen Überblick zu verschaffen über erforderliche Investitionen, laufende betriebliche Kosten, Preiskalkulation und den Umfang des Aufwandes, der mit einer Selbständigkeit verbunden ist.

 

2. Selbständigkeit als Hauptjob mit Grundsicherung und Einstiegsgeld in München

Mit dem Schritt in eine Selbstständigkeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden. In der Gründungsphase haben Sie jedoch vielleicht nicht genug Einnahmen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, kann Sie das Jobcenter in bestimmten Fällen unterstützen (Fachbegriff: fördern). Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter. Sie haben keinen Rechtsanspruch.

Mögliche Unterstützungsleistungen:

  1. Mögliche Förderung eines Gründungscoachings mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach Paragraf 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.4 SGB III. Ob Sie einen AVGS-Gutschein erhalten, prüft Ihr Jobcenter.
  2. Mögliche Förderung durch Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II. Wie viel und wie lange Sie Einstiegsgeld erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
  3. Mögliche Förderung mit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach Paragraf 16c Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Diese finanzielle Unterstützung erhalten Sie in der Regel als Darlehen. Nur im Einzelfall ist ein Zuschuss möglich. Ob die Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, entscheidet Ihr Jobcenter.

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine mögliche Förderleistung des Jobcenters, die den Übergang von der Grundsicherung in die Selbständigkeit als Hauptjob erleichtern soll. Ziel ist, dass Sie innerhalb von 12 Monaten finanziell vollständig unabhängig sind und Ihren Lebensunterhalt sowie Sozialversicherungen aus dem Gewinn Ihrer Selbständigkeit komplett eigenständig finanzieren können.

 Voraussetzungen für das Einstiegsgeld:

Für Einstiegsgeld müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beziehen derzeit Grundsicherung.
  • Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • Sie planen eine hauptberufliche Selbständigkeit, die innerhalb von 12 Monaten Ihren kompletten Lebensunterhalt vollständig finanziert und auf Dauer tragfähig ist.
  • Sie haben einen überzeugenden und detaillierten Businessplan mit einer realistischen Einkommens- und Finanzplanung über drei Jahre inklusive Kapitalbedarfsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.
  • Sie können eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vorweisen.

Wichtig: Die Tragfähigkeitsbescheinigung

Das Jobcenter München bewilligt Fördergelder nur, wenn eine fachkundige Stelle die Wirtschaftlichkeit Ihrer Geschäftsidee offiziell bestätigt. Für diese sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“ (fachkundige Stellungnahme) benötigen Sie die Prüfung durch eine zugelassene fachkundige Stelle. Das Jobcenter München trifft die Entscheidung, an welche fachkundige Stelle man sich zur Einholung der Stellungnahme zur Tragfähigkeit zu wenden hat.

Wie wird das Einstiegsgeld beantragt?

Sie beantragen das Einstiegsgeld bei Ihrem Jobcenter. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter. Bitte beachten Sie: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld. Es handelt sich um eine „Kann-Leistung“ (Ermessensleistung), bei der das Jobcenter jeden Fall individuell und auf Basis der Tragfähigkeit prüft. Vor Antragstellung ist eine ausführliche Beratung bei der Arbeitsvermittlung (Markt und Integration) Ihres Jobcenters München notwendig. Das Jobcenter München bietet Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie an. Das Jobcenter München bietet Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie an:

Welche Unterlagen brauche ich für das Jobcenter München?

1. Unterlagen für die Abteilung Leistungsbearbeitung

  • Weiterbewilligungsantrag des Jobcenters
  • Angaben über Ihre voraussichtlichen Einkünfte aus Selbständigkeit in der Anlage EKS (Angaben über Ihre voraussichtlichen Einkünfte aus der Selbstständigkeit)
  • Fragebogen „Selbständigkeit“ – was mache ich?“ des Jobcenters
  • Nachweis über Ihre Betriebsausgaben (zum Beispiel Mietvertrag)

2. Unterlagen für die Abteilung Arbeitsvermittlung (Markt und Integration)

  • Detaillierter und überzeugender Businessplan
  • Kapitalbedarfsplan (erforderliche Investitionen für den Start)
  • Rentabilitätsvorschau über 3 Jahre
  • Liquiditätsplan über 3 Jahre
  • Tragfähigkeitsbescheinigung zum Businessplan von einer fachkundigen Stelle

Vorteile des Einstiegsgeldes

  • Finanzielle Überbrückung: Es sichert Ihre privaten Lebenshaltungskosten in der oft unvorhersehbaren Anfangsphase der Existenzgründung ab.
  • Stabile Basis: Es ist eine wichtige Unterstützung, um die Selbständigkeit auf eine stabile Basis zu stellen und die Gefahr der Rückkehr in den Grundsicherungsbezug zu verringern.

Wichtige Pflichten im laufenden Bezug

  • Offenlegung und Einkommensnachweis: Sie müssen Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentieren und regelmäßig beim Jobcenter einreichen. Führen Sie eine genaue Buchhaltung, um Ihre Einkünfte nachweisen zu können. Betriebsausgaben können nach Prüfung durch das Jobcenter anerkannt werden.
  • Verlust des Anspruchs: Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen oder bei unzureichender Tragfähigkeit kann das Einstiegsgeld eingestellt und / oder zurückgefordert werden.

Vorteile und Hinweise

Das Einstiegsgeld bietet eine wertvolle finanzielle Brücke, um den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wagen und den Bezug von Grundsicherungsgeld nachhaltig zu beenden. Da jede Gründung individuell verläuft, ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Das Münchner Gründungsbüro berät zu allgemeinen Gründungsthemen. Das Jobcenter berät zu Leistungsbezug und Grundsicherungs-Fragen.

Tipps für Ihre Finanzplanung

Bei einer Selbständigkeit als Hauptjob dreht sich in der Planung viel um die Frage, ob Sie in der Selbstständigkeit genug Geld verdienen können, um Ihren Lebensunterhalt komplett zu finanzieren. Die Antwort darauf liefert eine solide Finanzplanung in Ihrem Businessplan. Dort beginnen Sie mit der Berechnung Ihrer Lebenshaltungskosten. Ein wichtigen Posten des Lebensunterhalts sind Ihre Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel müssen sie die Versicherungsbeiträge für Krankenversicherung sowie die gesetzliche Renten- und gegebenenfalls Unfallversicherung vollständig selbst tragen, da niemand den Arbeitgeberanteil für Sie übernimmt.

Beispiel Krankenversicherung: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) und der Pflegeversicherung beginnt der monatliche Beitrag für Selbständige bei etwa 20 Prozent des erzielten Gewinns und schwankt zwischen 280 und 1.250 Euro pro Monat. Durch die Option „Krankengeld“ können Sie Ihren Einkommensausfalls während einer langen Krankheit abfedern.

Beispiel Rentenversicherung: Für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt der volle monatliche Beitrag für Selbständige 18,6 Prozent des erzielten Gewinns und schwankt zwischen 113 und 1.600 Euro pro Monat.

Gründungsformalitäten und nächste Schritte

Sie müssen Ihre Selbständigkeit beim Gewerbe- und Finanzamt anmelden, sich um Steuern und Buchführung kümmern und alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, die in Ihrer Branche relevant sind.

  • Unser 10-Punkte Checkliste zur Selbständigkeit zeigt Ihnen wichtige Stationen von der Idee bis zum Start.
  • Ein ausgearbeiteter Businessplan verschafft Ihnen einen Überblick über erforderliche Investitionen, laufende betriebliche Kosten und mögliche Einnahmen und Gewinne. Auch die Themen betriebliche Versicherungen und Sozialversicherung sind Teil des Businessplans. Der Businessplan liefert dem Jobcenter den Beweis, ob Sie mit Ihrer Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt dauerhaft sichern können.

Fazit: Selbständigkeit und Grundsicherung in München – was Sie wissen sollten

Die Kombination aus Selbständigkeit und Grundsicherung ist in München grundsätzlich möglich. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und eine enge Abstimmung mit dem Jobcenter. Lassen Sie sich dazu von vom Jobcenter München und vom Münchner Gründungsbüro beraten.

Beratung beim Münchner Gründungsbüro

Das Münchner Gründungsbüro beantwortet Ihre grundlegenden Fragen zur Gründung, informiert Sie über die wichtigsten Gründungsschritte und vermittelt Ihnen passende Ansprechpersonen bei weiterführenden Fragen.

Nutzen Sie unseren zweistufigen Beratungsprozess:

  • Schritt 1: Teilnahme am Webinar (Überblick gewinnen)
    Bevor Sie eine persönliche Beratung buchen, nehmen Sie bitte an unserem kompakten Online-Seminar „Erfolgreich gründen – Was kommt auf mich zu?“ Hier erhalten Sie einen vollständigen Überblick zu Gründungsformalitäten, Businessplan, Rechtsform, Steuern, private und betriebliche Absicherung, Förderangebote und Finanzierungshilfen.
  • Schritt 2: Buchung der Einzelberatung (Detailfragen klären)
    Nachdem Sie sich im Online-Seminar das nötige Basiswissen angeeignet haben, klären wir im nächsten Schritt Ihre individuellen Fragen. Dafür können Sie online einen kostenlosen Beratungstermin anfragen, der wahlweise telefonisch oder per Videokonferenz stattfindet.

Beratung beim Jobcenter München

Vor dem Start Ihrer Selbständigkeit sollten Sie immer zuerst Rücksprache mit Ihrem Jobcenter halten. Lassen Sie sich vom Jobcenter beraten, welche Regeln beim Bezug von Grundsicherungsgeld rund um die Selbständigkeit gelten. Es ist sehr wichtig, dass Sie die jeweiligen Vorgaben genau beachten, um keine finanziellen Nachteile oder Rückforderungen zu riskieren.

Das Jobcenter München bietet Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie an: