KfW Förderkredite für Gründung und Nachfolge

Möchten Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder ausbauen? Oder freiberuflich starten? Für Ihre Anfangsjahre können die Förderkredite der KfW eine gute Starthilfe sein.

Die KfW Förderbank setzt sie sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Zu den Förder- und Finanzierungsschwerpunkte zählen auch keine und mittlerer Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer.

Mit dieser Grafik (PDF, 52 KB) finden Sie heraus, welcher KfW Förderkredit am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Alternativ können Sie auch den Produktfinder nutzen, der Ihnen in wenigen Klicks hilft, die passenden Förderprodukte zu finden.

Diese Fragen stellen Gründerinnen und Gründer der KfW Förderbank am häufigsten:

  • Kann ich den KfW-Kredit auch direkt bei der KfW beantragen?
    Nein. Ihren KfW-Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung.
  • Wann muss ich den Antrag stellen?
    Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  • Spielt die Rechtsform meines Unternehmens eine Rolle?
    Nein. Sie können frei entscheiden, welche Rechts­form Sie Ihrem Unternehmen geben wollen.
  • Was sind Sicherheiten?
    Im Allgemeinen erhält nur derjenige einen Kredit, der dafür ausreichende Sicherheiten stellen kann. Als Sicherheiten kommen Fest­gelder, Spar­guthaben und Spar­briefe in Betracht, außerdem fest­verzinsliche Wert­papiere und Aktien. Weitere Sicherheiten können sein: Lebens­versicherungen, Bauspar­verträge, Grund­schulden (Hypotheken), Bürgschaften/­Garantien durch Dritte oder durch eine Bürgschafts­bank, sicherungs­übereignete Gegenstände, zum Beispiel Maschinen und Fahrzeuge, oder eine Forderungs­abtretung.
  • Was ist eine Haftungsfreistellung?
    Gründerinnen und Gründer können Kredite nur selten vollständig durch eigene Vermögens­werte absichern. Damit die Finanzierung trotzdem klappt, kann die KfW Ihre Bank für einen Teil des Kredits von deren Haftung der KfW gegenüber freistellen. Beim ERP-Gründerkredit – StartGeld trägt die KfW zum Beispiel 80 Prozent des Risikos der Kredit­summe, Ihre Bank trägt 20 Prozent . Scheitert Ihre Gründung, verwertet die Bank die Sicherheiten. Sollte nach der Verwertung ein Teil des Kredits noch offen sein, tragen die KfW und Ihre Bank den Verlust im Verhältnis 80:20.