In der Alltagssprache werden für eine selbständige Tätigkeit viele Begriffe synonym verwendet, was häufig zu Verwechslungen führt.
Die meisten Selbständigen werden von den Behörden entweder als Freier Beruf oder als Gewerbetreibende eingestuft. Sie sind dementsprechend entweder freiberuflich oder gewerblich tätig.
Gut zu wissen:
- Ob Gründerinnen und Gründer eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit anmelden müssen, entscheiden nicht sie selbst, sondern das Finanz- und das Gewerbeamt. In der Praxis ist die Abgrenzung häufig schwierig. Es kommt auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich von den Fachleuten für Freie Berufe beraten: IFB Institut für Freie Berufe, Gründungshotline 0911 23 565 28
- Gewerbetreibende verkaufen nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen. Auch handwerkliche Tätigkeiten zählen dazu.
- Sowohl Freie Berufe als Gewerbetreibende zahlen Steuern und sind verpflichtet zu prüfen, in welche Bereiche der Sozialversicherung sie einzahlen müssen.
- FAQ Wo und wie melde ich meine freiberufliche Tätigkeit an?
Freelancing ist keine Rechtsform und darf nicht mit einer freiberuflicher Tätigkeit gleichgesetzt werden.
- Freelancer ist ein Begriff aus der englischen Sprache und lässt sich als „Freie Mitarbeit“ übersetzen.
- Freie Mitarbeiter*innen sind nicht angestellt, sondern selbständig. Entweder mit einem Gewerbe oder einem Freien Beruf.
- Sie nehmen Aufträge von Geschäftspartnern auf Basis eines freien Dienstvertrags, eines Werkvertrags oder einer Mischform an. Wer einen Vertrag über eine freie Mitarbeit abschließt, übt nicht automatisch eine freiberufliche Tätigkeit aus!
- Wichtige Themen für Freie Mitarbeiter*innen sind Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit.
- Das Institut für Freie Berufe gibt Antworten zu Freie Mitarbeit ist nicht Freier Beruf: Was ist der Unterschied? (PDF, 92 KB)
Kleinunternehmen und Kleingewerbe sind keine Rechtsformen.
- Kleine Unternehmen und Kleingewerbetreibende erzielen Umsätze und Gewinne in einer Höhe, die unter anderem von Vorschriften der Europäischen Union und dem Handelsgesetzbuch vorgegeben werden.
Kleinunternehmerregelung
- Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht für Selbständige mit nur geringen Umsätzen.
- Sowohl Gewerbetreibende als auch Freie Berufe können die Kleinunternehmerregelung nutzen.
- Haben Sie Kunden*innen außerhalb von Deutschland, zum Beispiel im EU-Ausland oder in Drittstaaten? Hier müssen Selbständige, die die Kleinunternehmerregelung in Deutschland nutzen, aufpassen.