Ein Ladengeschäft in München eröffnen

Der Schritt in die Selbstständigkeit im Einzelhandel

Ein passender Standort, ein durchdachtes Konzept, eine solide Finanzierung und motiviertes Personal sind Teil einer gründlichen Vorbereitung und entscheidend für den Erfolg. Vor dem Start sind auch eine Reihe von Formalitäten zu erledigen und es sind rechtliche Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen und Kontakte, die Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Geschäftsidee helfen.

Welche Waren verkaufen Sie?
Die Auswahl des Warensortiments ist nicht nur eine strategische Entscheidung. Je nach Produktkategorie gibt es verschiedene rechtliche Vorgaben, über die Sie sich bereits vor Anmietung passender Räumlichkeiten informieren müssen.

Lebensmittel: Es gelten umfangreiche Vorschriften zu Lebensmittelsicherheit, -hygiene, -kennzeichnung, betrieblichen Eigenkontrolle sowie spezielle Anforderungen für gewerbliche Räume, in denen Lebensmittel verarbeitet und gelagert werden.

  • Die Gründungsinfo Lebensmittel bietet einen Überblick.
  • Um Produkte herzustellen, die dem Lebensmittelhandwerk zugeordnet werden, informieren Sie sich bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, ob Sie hierfür eine Qualifikation und eine Erlaubnis benötigen.
  • Soll das Ladengeschäft mit einem Café, einer Bar oder einem Restaurant kombiniert werden, prüfen Sie zuerst, ob diese Nutzung nach dem Baurecht zugelassen ist, siehe Kapital „Anforderungen an den Standort“. Die Gründungsinfo Gastronomie bietet einen Überblick zu den weiteren Anforderungen.
  • Die Bezirksinspektionen der Stadt München halten Checklisten und Merkblätter für Sie bereit.

Nicht-Lebensmittel: Hersteller*innen, Importeur*innen oder Händler*innen – wer Produkte auf den deutschen Markt bringt, muss sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Richtlinien für die Produktsicherheit entsprechen. Informieren Sie sich zu Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und Kennzeichnungspflichten:

Sonderregelungen gibt es unter anderem für:

Informationen und Beratung erhalten Sie von der IHK München und Oberbayern.

Importwaren: Beziehen Sie Waren aus Nicht-EU-Staaten, müssen Sie sich mit rechtlichen Bestimmungen zu Import, Zoll und Steuer auseinandersetzen.

Überwachungs- und erlaubnispflichtiger Handel: Für den Handel mit bestimmten Waren müssen Sie dem Gewerbeamt Ihre persönliche Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Für andere Waren benötigen Sie eine explizite Erlaubnis. Im spezialisierten Facheinzelhandel, wie bei Apotheken, Sanitätshäusern, Optikern, Hörakustikern oder im Zoofachhandel, sind gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse, Meistertitel oder Sachkundenachweise erforderlich. Bieten Sie zusätzlich handwerkliche Leistungen an wie beispielsweise Reparaturen oder verkaufen Sie selbst hergestellte Produkte, gelten oft die Regeln der Handwerksordnung. Stellen Sie kunsthandwerkliche Produkte wie beispielsweise Schmuck, Töpferwaren, Textilien oder Waren aus Holz, Leder oder Metall selbst her, sollten Sie sich vorab an die Handwerkskammer wenden, um prüfen zu lassen, ob Ihre Tätigkeit als Handwerk oder als freiberufliche Kunst eingestuft wird.

Allgemeine rechtliche Pflichten für alle Waren: Machen Sie sich unabhängig von Ihrem Sortiment frühzeitig mit weiteren rechtlichen Pflichten vertraut, die für den Einzelhandel gelten, wie beispielsweise:

Persönliche und fachliche Voraussetzungen
Für die Eröffnung eines Ladengeschäfts ist grundsätzlich kein bestimmter Berufsabschluss vorgeschrieben. Je nach Warensortiment oder Dienstleistung können jedoch spezielle Qualifikationen und behördliche Erlaubnisse erforderlich sein.

Der Leitfaden Selbständig im Einzelhandel des Handelsverband Bayern bietet eine Checkliste zur Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen. Zusätzlich sind fachliche Kenntnisse, Branchenerfahrung und kaufmännisches Wissen erforderlich.

Zu den häufigsten Fehlern bei der Gründung im Einzelhandel zählt der Leitfaden unzureichende kaufmännische Kenntnisse, unklare Alleinstellungsmerkmale, eine zu optimistische Finanzplanung, unklare Zielgruppen, unrealistische Umsatzprognosen und mangelnde Branchenkenntnisse.

Für die Gründung und den Betrieb eines Ladengeschäfts müssen Sie Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen beachten.

Zu den Melde- und Registrierungspflichten zählen grundsätzlich:

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung als Träger der Sozialversicherung melden müssen.

Zudem sollten Sie sich einen Überblick zu betrieblichen Versicherungen verschaffen, um sich bei Bedarf gegen Schäden an den Waren oder Haftungsansprüche der Kundschaft abzusichern.

Abhängig vom Sortiment des Ladengeschäfts und den angebotenen Dienstleistungen können weitere Genehmigungen oder Schulungspflichten erforderlich sein, siehe Kapitel „Welche Waren verkaufen Sie?“

Eine Alternative zur Neugründung ist die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Franchise, bei dem Sie ein bereits erprobtes Geschäftskonzept gegen Gebühr nutzen.

Anforderungen an den Standort

Die Gründungsinfo Standort und Räume zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Suche nach einer passenden Immobilie achten sollten. Der Leitfaden Selbständig im Einzelhandel des Handelsverband Bayern informiert über weitere Faktoren für eine Chancen-Risko-Analyse wie Lage, Kundenfrequenz, Kaufkraft, Wettbewerb, Entwicklungen, Marktpotenzial und Umfeld.

Die Flächen müssen verschiedenen Anforderungen gerecht werden – sowohl hinsichtlich Lage, Ausstattung und Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten als auch in Bezug auf das Baurecht und die zulässige Nutzungsart. Überlegen Sie, welchen Bedarf Sie für Verkauf, Schaufenster, Warenlager, Büro oder Produktion haben. Planen Sie, die Räume zusätzlich zum Verkauf für andere Zwecke zu nutzen wie beispielsweise für ein Café, eine Weinverkostung, eine Gastronomie mit Ausschank von Alkohol, ein Co-Working Space oder einen Veranstaltungsort für Workshops, Yoga-Kurse oder Musikveranstaltungen? Dann sollten Sie vorab unbedingt prüfen, ob diese zusätzlichen Nutzungen baurechtlich zulässig sind oder die Nutzungsart geändert werden muss.

Wichtig sind zudem Anforderungen an die Zahl der Stellplätze, den Brandschutz sowie Vorgaben für bestimmte Warensortimente wie beispielsweise Lebensmittel.

Wenn die äußeren Rahmenbedingungen passen, planen Sie die Ladengestaltung sowie die Kosten für Umbau und Anschaffungen. Welche Beträge fallen zusätzlich für Kaution, Ablöse und Maklergebühren an?

mgb tipp Münchner GründungsbüroWichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Sie diese Punkte vollständig geklärt haben und die Finanzierung gesichert ist. Wenn Sie einen Kredit beantragen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Bank auf und stellen Sie einen entsprechenden Kreditantrag, BEVOR Sie finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie beispielsweise den Abschluss von Mietverträgen, Lieferantenverträgen oder die Anschaffung von Geräten.

 

Beratung und Information

Konzepte und Verträge
  • Gemeinschaftliche Flächennutzung: Die gemeinsame Nutzung von Flächen ist ein Ansatz bei Flächenknappheit. Sie dient dazu, laufende Kosten zu senken oder Umsatzlücken abzufedern. Musterverträge, Formulare und Checklisten bietet das Handbuch von munich business.
  • Pop-up-Stores: Diese zeitlich befristeten Läden gelten gewerberechtlich meist als Reisegewerbe und als sogenanntes Wanderlager. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits ein bestehender Betrieb existiert. Wenn der Pop-up-Store längerfristig angelegt ist, ist eine Anmeldung als Betriebsstätte erforderlich. Details dazu finden Sie ebenfalls im Handbuch von munich business.
  • Diese zeitlich befristet betriebenen Ladenkonzepte gelten gewerberechtlich vorwiegend als Reisegewerbe und als sogenanntes Wanderlager. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits ein bestehender Betrieb existiert. Wenn der Pop-up-Store längerfristig angelegt ist, ist eine Anmeldung als Betriebsstätte erforderlich.
  • Gewerbemietvertrag: Ein Gewerbemietvertrag weist deutliche Unterschiede zu einem Wohnungsmietvertrag auf. Die Industrie und Handelskammer München informiert in einem Ratgeber über die Besonderheiten und stellt einen Mustervertrag zur Verfügung.
  • Leitfaden und Vorlagen: Der Leitfaden Selbständig im Einzelhandel des Handelsverbands Bayern unterstützt Sie bei der Standortanalyse. Zudem finden Sie dort Musterverträge, Formulare und Checklisten.
Kontakte in der Münchner Stadtverwaltung
  • Baurechtliche Beratung: Die Lokalbaukommission der Stadt München bietet eine kostenfreie baurechtliche Beratung an. Für den Beratungstermin werden die Pläne und eine Vollmacht des Eigentümers benötigt.
  • Standortsuche und Flächensuche: Die Firmenbetreuung der Stadt München stellt Standortvorschläge und Flächenvorschläge zusammen und berät bei Standortproblemen. Über das Kontaktformular Flächensuche können die konkreten Anforderungen übermittelt werden.
  • Städtische Ladenlokale: Das Kommunalreferat der Stadt München ist für die Vermietung städtischer Einzelhandelsflächen in der Innenstadt zuständig.
  • Warenauslagen vor dem Geschäft: Die Bezirksinspektion der Stadt München ist die zuständige Stelle, wenn vor dem Geschäft Warenauslage, Pflanzgefäße, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständer aufgestellt werden sollen.
  • Leerstandsmanagement: Das Leerstandsmanagement der Stadt München nimmt Hinweise zu leerstehenden Flächen entgegen und kontaktiert die jeweiligen Eigentümer.
Kulturwirtschaft und Märkte
Businessplan und Geschäftskonzept
Ein sorgfältig ausgearbeiteter und kritisch durchdachter Businessplan mit einem aussagekräftigen Text- und Zahlenteil ist eine wichtige Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit.

Unsere Businessplan-Vorlage kann Sie dabei unterstützen.

Zu den häufigsten Fehlern bei der Gründung im Einzelhandel zählt Leitfaden Selbständig im Einzelhandel des Handelsverband Bayern unzureichende kaufmännische Kenntnisse, unklare Alleinstellungsmerkmale, zu optimistische Finanzplanung, unklare Zielgruppen, unrealistische Umsatzprognosen und mangelnde Branchenkenntnisse.

Vorlagen, Kennzahlen und Beratung speziell für Ihre Branche erhalten Sie von Branchenverbänden wie beispielsweise:

Ein wesentlicher Teil Ihres Businessplans sind die Bestimmung der Zielgruppe und der Wareneinkauf. Arbeiten Sie die Eigenschaften Ihrer Zielgruppe heraus und planen Sie frühzeitig die Auswahl verlässlicher Lieferanten, verhandeln Sie Lieferbedingungen sowie Zahlungsziele und kalkulieren Sie Ihre Preise so, dass eine tragfähige Marge entsteht. Der Leitfaden Selbständig im Einzelhandel des Handelsverband Bayern nennt Kriterien zur Beurteilung von Zielgruppen und Lieferanten.

Wenn Sie zusätzliche Vertriebswege wie den Verkauf über den eigenen Online-Shop, über Online-Marktplätze oder Social-Media-Plattformen planen, müssen Sie verschiedene technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen beachten. Einen Überblick bietet die Gründungsinfo Online-Handel. Das Projekt Erfolgreich handeln und das Mittelstand-Digital Zentrum Handel unterstützen den Einzelhandel mit praxisnahen und kostenfreien Workshops und Informationen.

Planen Sie Personal für Beratung, Verkauf, Lagerhaltung und Kundenservice oder Aushilfen im Weihnachtsgeschäft? Die IHK und der Handelsverband Bayern informieren über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Beratung und Information
  • Informationen und eine kostenfreie Erstberatung zu Marketingstrategie und Vertrieb bietet die IHK München und Oberbayern.
  • Für eine tiefergehende Beratung können Sie sich an die Fachleute der Branchenverbände oder an spezialisierte Berater*innen wenden. Anlaufstellen für Begleitung, Coaching und Unterstützung beim Businessplan bietet die Gründungsinfo Businessplan erstellen.
Finanzierung und Förderung

Eine Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Gründung in München bietet die Gründungsinfo Finanzierung und Förderung.

mgb tipp Münchner GründungsbüroWichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Sie alle oben genannten Punkte zu Standort, Sortiment und Erlaubnisse vollständig geklärt haben und die Finanzierung gesichert ist. Wenn Sie einen Kredit beantragen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Bank auf und stellen Sie einen entsprechenden Kreditantrag, BEVOR Sie finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie beispielsweise den Abschluss von Mietverträgen, Lieferantenverträgen oder die Anschaffung von Geräten.

 

Gründungen im Einzelhandel können außerdem auf folgende Angebote wie Informationen, Beratung, Coaching, Workshops und weitere Förderprogramme zurückgreifen: